www.druckgeraeterichtlinie.
ce-zeichen.info

Ihr Informations- und Marketingportal zur Druckgeräterichtlinie.
Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit.
Verschaffen Sie sich Vorsprung durch Wissen.
CE ist Produktsicherheit
CE ist Benutzersicherheit
CE ist Betriebssicherheit
Logo-Bild
Startseite
Lexikon
Suche/
Sitemap
Impressum/
Rechtliches
klick hier für Newsletter (CE)
Historie
Änderungen
Ergänzungen
Richtlinientext
Erläuterungen
Nationale
Umsetzung
Liste
harmonisierter
Normen
Informationen
Literatur
Spezialthemen
Partner
Ingenieurbüro Jürgen Bialek
PBF Engineering GmbH
Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden.
Vielen Dank!
 
Kontakt - Webmaster
Fotolia_1638221_XS
Sie befinden sich hier:
Copyright 2010
Herausgeber von
ce-zeichen.info:
 
Ingenieurbüro
Jürgen Bialek
Kontakt
www.ce-zeichen.info
Nationale Umsetzung
Copyright: Jürgen Priewe@Fotolia_5825243_XS
Grundlage der Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in nationales Recht in Deutschland sind das
 
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
für die Herstellung und die
 
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
 
für die laufenden Prüfungen als übergeordnete Rechtsnormen, die gleichzeitig die EG-Richtlinien zur allgemeinen Produktsicherheit sowie zu Fragen des Arbeitsschutzes umsetzen.
 
Mit den Rechtsverordnungen zum GPSG werden nun weitere EG-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Für die Druckgeräterichtlinie ist dies in erster Linie die
 
14. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung)
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 6.1.2004; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2
 
Als mitgeltend können folgende weitere Rechtsnormen gelten:
 
13. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung)
zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 6.1.2004; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2
 
Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen
zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 31.07.2009; veröffentlich im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2585
 
Sie gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung jeweils in der aktuellen Fassung.
Beachten Sie aber bitte, dass die dort zur Verfügung gestellten Daten lediglich informativen Charakter haben. Einzig die Fassung in Papierform des Bundesgesetzblattes ist verbindlich.