www.druckgeraeterichtlinie. ce-zeichen.info Ihr Informations- und Marketingportal zur Druckgeräterichtlinie. Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit. Verschaffen Sie sich Vorsprung durch Wissen. CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit ![]() klick hier für Newsletter (CE) Lassen Sie sich aktuell und übersichtlich zu neuen Entwicklungen rund um das CE-Zeichen informieren. Erhalten Sie die für Sie zutreffenden Auszüge aus dem Europäischen Amtsblatt. Partner CE, Beratung, Sachverständiger, Sicherheitstechnologie Konstruktion, Projekte, Entwicklung, Optimierung Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden. Vielen Dank! Kontakt - Webmaster ![]() Sie befinden sich hier: Copyright 2010 Herausgeber von ce-zeichen.info: Ingenieurbüro Jürgen Bialek Nationale Umsetzung ![]() Grundlage der Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in nationales Recht in Deutschland sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) für die Herstellung und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die laufenden Prüfungen als übergeordnete Rechtsnormen, die gleichzeitig die EG-Richtlinien zur allgemeinen Produktsicherheit sowie zu Fragen des Arbeitsschutzes umsetzen. Mit den Rechtsverordnungen zum GPSG werden nun weitere EG-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Für die Druckgeräterichtlinie ist dies in erster Linie die 14. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 6.1.2004; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2 Als mitgeltend können folgende weitere Rechtsnormen gelten: 13. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung) zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 6.1.2004; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2 Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 31.07.2009; veröffentlich im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 2585 Sie gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung jeweils in der aktuellen Fassung. Beachten Sie aber bitte, dass die dort zur Verfügung gestellten Daten lediglich informativen Charakter haben. Einzig die Fassung in Papierform des Bundesgesetzblattes ist verbindlich. |