www.druckgeraeterichtlinie. ce-zeichen.info Ihr Informations- und Marketingportal zur Druckgeräterichtlinie. Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit. Verschaffen Sie sich Vorsprung durch Wissen. CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit ![]() klick hier für Newsletter (CE) Lassen Sie sich aktuell und übersichtlich zu neuen Entwicklungen rund um das CE-Zeichen informieren. Erhalten Sie die für Sie zutreffenden Auszüge aus dem Europäischen Amtsblatt. Partner CE, Beratung, Sachverständiger, Sicherheitstechnologie Konstruktion, Projekte, Entwicklung, Optimierung Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden. Vielen Dank! Kontakt - Webmaster ![]() Sie befinden sich hier: Copyright 2010 Herausgeber von ce-zeichen.info: Ingenieurbüro Jürgen Bialek Sie haben Fragen? ~ Wir geben Antworten! Mit diesem Portal und mit unseren kompetenten Partnern. Startseite ![]() Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte Mit dieser Richtlinie werden Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen von Druckgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie sind unbefeuerte Druckbehälter, Dampfkessel, bestimmte Rohrleitungen und Ausrüstungsteile mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar. Für Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, ist das Ausstellen einer EG - Konformitätserklärung (aber nicht die zwingende Mitgabe mit dem Produkt) und die Anbringung eines CE-Zeichens obligatorisch. Neben der internen Fertigungskontrolle für Geräte mit geringem Gefährdungspotential ist die Bewertung der Konformität von Produkten sowohl durch anerkannte unabhängige Prüfstellen, als auch von sogenannten Betreiberprüfstellen möglich. Für die bei der Herstellung von Druckgeräten verwendeten Materialien besteht die Möglichkeit, eine europäische Werkstoffzulassung zu erreichen, sofern die Anforderungen an das Material nicht in einer harmonisierten Norm geregelt ist. Folgende Konformitätsbewertungsverfahren sind anzuwenden für die Produkte, die unter diese Richtlinie fallen: - Modul A (interne Fertigungskontrolle): Für Druckgeräte der Kategorie I (Erläuterung der Kategorien siehe je Anhang II der Richtlinie) - Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen): Für Druckgeräte der Kategorie II möglich - Modul B + C1 (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis interner Fertigungskontrollen mit überwachten Produktprüfungen): Für Druckgeräte der Kategorie III möglich- Modul B + D (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess): Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich- Modul D1 (Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess inkl. Erstellung der Technischen Unterlagen): Für Druckgeräte der Kategorie II möglich- Modul B + E (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt): Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich- Modul E1 (Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte inkl. Erstellung der Technischen Unterlagen): Für Druckgeräte der Kategorie II möglich- Modul B + F (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Grundlage einer Produktprüfung): Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich- Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung): Für Druckgeräte der Kategorie IV möglich - Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung): Für Druckgeräte der Kategorie III möglich - Modul H1 (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung Für Druckgeräte der Kategorie IV möglichLink zur Erläuterung der Konformitätsbewertungsmodule nach dem "Gesamtkonzept" |